SGB-VIII-Reform: Anhörung des Geschäftsführers Markus Dostal als Experte beim Familienausschuss des Deutschen Bundestages am 22.02.2021
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) fand am 22.02.21 die öffentliche Anhörung von Sachverständigen und Expert*innen der Kinder- und Jugendhilfe vor dem Familienausschuss des Bundestags statt.
Unter den Sachverständigen war auch Markus Dostal, Geschäftsführer von Projekt PETRA, der wesentliche Auszüge seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf vorstellte und Fragen der Abgeordneten beantwortete.
Er positionierte sich dabei insbesondere bezüglich des Umfangs der Kostenheranziehung (§ 94 Abs. 6) junger Volljähriger, der Ausgestaltung des Einsatzes so genannter Verfahrenslotsen (§ 10b) sowie der Regelung zur Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (§ 50). Abschließend ging er auf die im Gesetzesentwurf benannten Kosten (Erfüllungsaufwand) ein.
Weitere Expert*innen bezogen sich in ihren Stellungnahmen auch auf andere Aspekte und geplante Regelungen des Gesetzentwurfs.
Im Rahmen des Familienausschusses des Bundestags wurden die unterschiedlichen Stellungnahmen kontrovers diskutiert.
Hintergründe zur SGB-VIII-Reform sowie einen Einblick in die unterschiedlichen Positionierungen der gehörten Sachverständigen und Expert*innen können Sie hier nachlesen:
Weitere Schritte im Gesetzgebungsverfahren KJSG
Mittlerweile liegt eine Gegenäußerung der Bundesregierung (vom 10.03.2021) zur Stellungnahme des Bundesrates (vom 12.02.21) vor.
Verschiedene Verschärfungswünsche des Bundesrates wurden zurückgewiesen bzw. zu weiteren Prüferklärungen umgewandelt.
Eine Einigung innerhalb der Koalition scheint zeitnah möglich und ein Abschluss im Bundestag wird Ende März erwartet.
Danach erfolgt dann abschließend erneut eine Befassung im Bundesrat, mit der im Mai zu rechnen ist.