Der Fachdienst Erziehungsstellen PETRA ermöglicht Kindern und Jugendlichen sichere Lebensorte für ihre individuelle Entwicklung.

Unsere Erziehungsstellen gewähren besonders beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen eine intensive Betreuung innerhalb eines familiär-professionellen Settings (§ 33 Satz 2 SGB VIII).

Sie helfen ihnen dabei, Verhaltensdefizite und Entwicklungsverzögerungen zu überwinden, psychischen Belastungen aufgrund traumatischer Erfahrungen zu begegnen und kontinuierliche Beziehungsangebote zu erfahren.

Der Fachdienst Erziehungsstellen PETRA bietet geeigneten Pflegefamilien eine umfassende Qualifizierung, enge Beratung und gezielte Fort- und Weiterbildung.

Unsere intensive, aufsuchende Familienarbeit macht professionelle Begleitung der Erziehungsstelleneltern bei der konzeptionellen Betreuungsarbeit der Pflegekinder möglich.

Wir arbeiten eng mit den Herkunftsfamilien der Pflegekinder zusammen – dies ist ein elementarer Bestandteil des Erziehungsstellenauftrags.

Wir arbeiten vorrangig regional im Wetteraukreis in Hessen.

Unser Betreuungsangebot kann auch überregional erfolgen.

 

Einige Kinder und Jugendliche können aus verschiedenen Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern leben. Sie sind aber zu jung oder aufgrund ihrer Bedarfe nicht in der Lage, in einer Wohngruppe oder im Heim zu leben. Für diese suchen wir im Auftrag des Jugendamtes ein Ersatzzuhause im Rahmen der Vollzeitpflege nach § 33 Satz 2 SGB VIII.

Erziehungsstelle zu werden bedeutet, sich bewusst für die professionelle Arbeit mit Kindern und Jugendlichen innerhalb des eigenen Familiensystems zu entscheiden.

Hierfür sind Sie auf unbestimmte Zeit bereit, als öffentliche Pflegefamilie mit dem Jugendamt und dem Fachdienst Erziehungsstelle PETRA zusammenzuarbeiten.

Sie bringen Toleranz und Wertschätzung gegenüber der individuellen Lebensgeschichte und Herkunftsfamilie des aufzunehmenden Kindes mit. Der anspruchsvollen, aber auch sinnstiftenden Arbeit begegnen Sie mit Humor und Geduld und mit einer hohen Kompromiss- und Konfliktlösebereitschaft.

Erziehungsstellenkinder benötigen den sicheren Rahmen und die emotionale Wärme einer Familie. Sie sind aber aufgrund ihrer besonders hohen Bedarfe bei der Überwindung ihrer individuellen Entwicklungsaufgaben auf ein professionelles Setting angewiesen.

Ziel der Hilfe ist es, dass die Kinder nach einer gewissen Zeit in die eigene Herkunftsfamilie zurückkehren oder aber bis zur Verselbständigung in der Erziehungsstelle verbleiben. Der aktive Einbezug der Herkunftsfamilie ist daher für die positive Entwicklung des Kindes ein elementarer Bestandteil der Arbeit als Erziehungsstelle.

Sie bringen mit:

  • eine Qualifikation gemäß § 72 Abs. 1 SGB VIII, z. B. als Erzieher*in, Sozialpädagog*in, Psycholog*in oder eine vergleichbare pädagogische oder therapeutische Qualifikation mindestens seitens der Hauptbezugsperson
  • genügend Platz in einer divers, religiös und politisch weltoffenen Familie bzw. Lebensgemeinschaft mit oder ohne Kinder oder als Alleinstehende*r mit einem umfassenden Netzwerk
  • Freude an konzeptioneller Arbeit mit Kindern, Akzeptanz und Wertschätzung deren besonderen Lebenswege, Anerkennung ihrer Biografie und Kooperation mit ihren Herkunftsfamilien für den gelingenden Hilfeprozess
  • Interesse an kontinuierlicher Fort- und Weiterbildung und Spaß an der reflexiven Auseinandersetzung mit der eigenen Arbeit
  • kooperative Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Erziehungsstellen PETRA und dem Jugendamt

Wir bieten Ihnen:

  • engmaschige Betreuung und Beratung durch den Fachdienst Erziehungsstellen PETRA
  • externe Supervision und interne kollegiale Fallbesprechungen
  • einen intensiven Qualifikationsprozess zur Erziehungsstelle
  • Fort- und Weiterbildungen, Elternabende und Familienveranstaltungen
  • eine Vergütung entsprechend des hessischen Pflegegelderlasses

Einige Kinder und Jugendliche können aus verschiedenen Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern leben. Sie sind aber zu jung oder aufgrund ihrer Bedarfe nicht in der Lage, in einer Wohngruppe oder im Heim zu leben. Für diese suchen wir im Auftrag des Jugendamtes ein Ersatzzuhause im Rahmen der Vollzeitpflege nach § 33 Satz 2 SGB VIII.

Erziehungsstelle zu werden bedeutet, sich bewusst für die professionelle Arbeit mit Kindern und Jugendlichen innerhalb des eigenen Familiensystems zu entscheiden.

Hierfür sind Sie auf unbestimmte Zeit bereit, als öffentliche Pflegefamilie mit dem Jugendamt und dem Fachdienst Erziehungsstelle PETRA zusammenzuarbeiten.

Sie bringen Toleranz und Wertschätzung gegenüber der individuellen Lebensgeschichte und Herkunftsfamilie des aufzunehmenden Kindes mit. Der anspruchsvollen, aber auch sinnstiftenden Arbeit begegnen Sie mit Humor und Geduld und mit einer hohen Kompromiss- und Konfliktlösebereitschaft.

Erziehungsstellenkinder benötigen den sicheren Rahmen und die emotionale Wärme einer Familie. Sie sind aber aufgrund ihrer besonders hohen Bedarfe bei der Überwindung ihrer individuellen Entwicklungsaufgaben auf ein professionelles Setting angewiesen.

Ziel der Hilfe ist es, dass die Kinder nach einer gewissen Zeit in die eigene Herkunftsfamilie zurückkehren oder aber bis zur Verselbständigung in der Erziehungsstelle verbleiben. Der aktive Einbezug der Herkunftsfamilie ist daher für die positive Entwicklung des Kindes ein elementarer Bestandteil der Arbeit als Erziehungsstelle.

Sie bringen mit:

  • eine Qualifikation gemäß § 72 Abs. 1 SGB VIII, z. B. als Erzieher*in, Sozialpädagog*in, Psycholog*in oder eine vergleichbare pädagogische oder therapeutische Qualifikation mindestens seitens der Hauptbezugsperson
  • genügend Platz in einer divers, religiös und politisch weltoffenen Familie bzw. Lebensgemeinschaft mit oder ohne Kinder oder als Alleinstehende*r mit einem umfassenden Netzwerk
  • Freude an konzeptioneller Arbeit mit Kindern, Akzeptanz und Wertschätzung deren besonderen Lebenswege, Anerkennung ihrer Biografie und Kooperation mit ihren Herkunftsfamilien für den gelingenden Hilfeprozess
  • Interesse an kontinuierlicher Fort- und Weiterbildung und Spaß an der reflexiven Auseinandersetzung mit der eigenen Arbeit
  • kooperative Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Erziehungsstellen PETRA und dem Jugendamt

Wir bieten Ihnen:

  • engmaschige Betreuung und Beratung durch den Fachdienst Erziehungsstellen PETRA
  • externe Supervision und interne kollegiale Fallbesprechungen
  • einen intensiven Qualifikationsprozess zur Erziehungsstelle
  • Fort- und Weiterbildungen, Elternabende und Familienveranstaltungen
  • eine Vergütung entsprechend des hessischen Pflegegelderlasses

Der Fachdienst

Erziehungsstellen PETRA stellt Erziehungsstellenplätze für besonders beeinträchtigte Kinder (in der Regel bis zu einem Alter von 10 Jahren) in qualifizierten Pflegestellen gemäß § 33 Satz 2 zur Verfügung.

Die Erziehungsstellen

Projekt PETRA sucht, qualifiziert, berät und betreut die Erziehungsstellen bei der Belegung. Hierfür verfügen diese über eine Qualifikation gemäß § 72 Abs. 1 SGB VIII oder über langjährige Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit betreuungsintensiven Kindern.

Schwerpunkte der Arbeit mit den Erziehungsstellen

  • Sicherstellung des Kindeswohls innerhalb der Familie durch eine engmaschige Betreuung und eine kontinuierliche Fort- und Weiterqualifizierung der Erziehungsstellen
  • enge Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie, um diese bei der Akzeptanz der Fremdunterbringung zu unterstützen, kindeswohlförderliche Umgangskontakte sicherzustellen und die Beziehungsvoraussetzungen für eine Rückführungsoption zu ermöglichen.

Zusammenarbeit mit den Jugendämtern

Um die in den Hilfeplänen definierten Ziele umsetzen zu können, setzen wir eine transparente Zusammenarbeit des Fachdienstes mit den zuständigen Jugendämtern als Grundlage voraus.

Fragen Sie uns jetzt an!  Wir freuen uns auf Sie.

Ihre Ansprechpartnerinnen im Fachdienst Erziehungsstellen PETRA