Interne Meldestelle gem. Hinweisgeberschutzgesetz
Zum 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten.
Dieses Gesetz regelt u. a. die Einrichtung von internen und externen Meldestellen zur Meldung von Hinweisen auf mögliche Rechtsverstöße und den Schutz von hinweisgebenden sowie weiteren Personen vor Repressalien seitens des Arbeitgebers.
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz wird in Deutschland die Whistleblower-Richtlinie der EU, die Ende 2019 in Kraft trat, umgesetzt.
In der Folge hat Projekt PETRA ein internes Hinweisgebungssystems für die Meldung und Bearbeitung von Hinweisen auf Rechtsverstöße bei Projekt PETRA eingerichtet. Die interne Meldestelle nimmt Hinweise auf mögliche Verstöße entgegen und bearbeitet die eingegangene Meldung. In diesem Zusammenhang prüft sie die erhaltenen Hinweise auf Plausibilität, klärt den Sachverhalt und leitet bei Bedarf Folgemaßnahmen ein. Zudem hält sie – sofern die Meldung nicht anonym bzw. ohne Kontaktmöglichkeit erfolgt – Kontakt zur hinweisgebenden Person und informiert sie über Eingang und Ergebnis der Prüfung.
Verantwortlich für die Beseitigung bzw. Unterbindung von Rechtsverstößen bleibt die Geschäftsführung.
Ø Informationsschreiben zum Hinweisgebungssystem Projekt PETRA
Ø Datenschutzerklärung Hinweisgebungssystem Projekt PETRA
Weitere Hilfestellungen:
Ø Hilfestellung zur Abgabe von Meldungen an die interne Meldestelle
Ø Anleitung zur Erstellung eines sicheren Postfachs mit Proton