Inobhutnahme von Geschwisterreihen & Kinderschutz als Kooperationsauftrag von Jugendämtern, Familiengerichten und Einrichtungen

Unsere Jugend, 04/2023

Inobhutnahme für Geschwisterreihen - Ein Pilotprojekt
Peter Büttner

Die Unterbringung von größeren Geschwisterreihen im Rahmen der Inobhutnahme ist in der täglichen Praxis der Jugendämter häufig mit einem mangelnden Platzangebot konfrontiert. Darüber hinaus finden sich nur unzureichende Strukturen, die den spezifischen Anforderungen einer Betreuung von Geschwisterreihen entsprechen. Diese Situation steht im Gegensatz zu der fachlichen Notwendigkeit, die Geschwisterreihen nach Möglichkeit nicht zu trennen. Wir berichten im Folgenden über eine Piloteinrichtung, die diese Versorgungslücke in einem spezifischen regionalen Raum zu schließen versucht.

Quelle: https://www.reinhardt-journals.de/index.php/uj/article/view/155310
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Inobhutnahme - Kinderschutz als Kooperationsauftrag von Jugendämtern, Familiengerichten und Einrichtungen. Eine bundesweite Studie zur Erfassung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in den vorläufigen Schutzmaßnahmen
Stefan Rücker

Die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen stellt innerhalb des Kinderschutzes die hochschwelligste Intervention dar. Vernachlässigung sowie körperliche Misshandlung sind die häufigsten Indikationen für den Einsatz dieses Instruments. In den vergangenen Jahren sind die Fallzahlen stark gestiegen, vielfach weisen Kinder bei der Unterbringung in Einrichtungen der Inobhutnahme akute Traumatisierungen auf und verbleiben häufig über Monate, im Einzelfall sogar über Jahre in den Einrichtungen. In Obhut genommene Kinder erweisen sich als eine besonders vulnerable Gruppe. Trotz der hohen Bedeutsamkeit dieses Kinderschutz-Instruments besteht ein auffallendes Missverhältnis zwischen der Inanspruchnahme einerseits und der Anzahl empirischer Studien zur fortlaufenden Praxisentwicklung in diesem Kinderschutzfeld andererseits. Aus diesem Grund wurde von der Forschungsgruppe PETRA ein interdisziplinäres Forschungsprojekt mit Jugendämtern, Familiengerichten und Einrichtungen der Inobhutnahme durchgeführt. Der vorliegende Beitrag gibt einen ersten Überblick.

Quelle: https://www.reinhardt-journals.de/index.php/uj/article/view/155309.
Verweis: Der vollständige Artikel ist auf der Homepage des Reinhard Verlags erschienen: https://www.reinhardt-journals.de/. Dort kann er erworben werden. https://www.reinhardt-verlag.de/uj20230404_ruecker_inobhutnahme_-_kinderschutz_als_kooperationsauftrag/